Viel ist gerade während der Covid19-Pandemie über die gerechte Vergütung künstlerischer Leistungen gesprochen worden. Der arme Poet ist heute der unbekannte Newcomer, der rechtlich vor Ausnutzung durch die großen Medienunternehmen geschützt werden soll. Juristisch wird diese Machtungleichheit als Paritätsstörung bezeichnet und stellt gerade im digitalen Zeitalter ein komplexes Problem dar, mit dem sich Eva Wickerath in ihrer Dissertation auseinandersetzt.
Denn die Gruppe der Kulturschaffenden ist ungemein divers, sodass gesetzliche Schutzklauseln den einen nützen, die anderen jedoch in ihren Vertragsfreiheiten stark einschränken und so ökonomisch belasten können. Dabei hat gerade das deutsche Urhebervertragsrecht im internationalen Vergleich einige Alleinstellungsmerkmale: So kann ein Urheberrecht in Deutschland etwa kategorisch nicht übertragen oder abgetreten werden. Diese Besonderheiten haben laut Wickerath zwar Vorbildwirkung entfaltet, treten aber in Konflikt etwa mit dem liberalen Ansatz des amerikanischen copyright contract law. Inwiefern das Urheberschutzkonzept im deutschen Privatrecht daher sinnvoll reformiert werden könnte, untersucht Wickerath in ihrer mit der Bestnote summa cum laude bewerteten Doktorarbeit.