Hans Mühlenhoff-Preis 2022 geht an Ethik-Professor Rainer Mühlhoff

Mit dem Hans-Mühlenhoff-Preis werden jedes Jahr Dozenten der Uni Osnabrück für gute akademische Lehre ausgezeichnet. Dieses Mal entschied sich die studentische Jury für Rainer Mühlhoff – Deutschlands ersten Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz.

Mühlhoff hat diese Professur seit Juli 2021 inne. Er bezeichnet die Auszeichnung im Gespräch mit unserer Redaktion als „große Ehre“: „Die Studierenden haben gelobt, dass ich mit ihnen auf Augenhöhe agiere. Das hat mich am meisten gefreut.“ Etwa 190 Anmeldungen gab es für Mühlhoffs Vorlesung: „Das zeigt, dass Ethik der Künstlichen Intelligenz als sehr relevantes Thema angesehen wird.“

Schäfer ist nach Uni-Angaben seit Mai 2019 im Forschungszentrum Institut für Migration und Interkulturelle Studien (IMIS) tätig und halte jedes Semester eine Veranstaltung ab, obwohl er dazu nicht verpflichtet sei – dieses Engagement würdigte die Jury mit der Preisvergabe.

Quelle: NOZ

Preisträgerin Eva Wickerath

Eva Wickerath
Preisträgerin auf Vorschlag von Prof. Dr. Mary-Rose McGuire

Viel ist gerade während der Covid19-Pandemie über die gerechte Vergütung künstlerischer Leistungen gesprochen worden. Der arme Poet ist heute der unbekannte Newcomer, der rechtlich vor Ausnutzung durch die großen Medienunternehmen geschützt werden soll. Juristisch wird diese Machtungleichheit als Paritätsstörung bezeichnet und stellt gerade im digitalen Zeitalter ein komplexes Problem dar, mit dem sich Eva Wickerath in ihrer Dissertation auseinandersetzt.

Denn die Gruppe der Kulturschaffenden ist ungemein divers, sodass gesetzliche Schutzklauseln den einen nützen, die anderen jedoch in ihren Vertragsfreiheiten stark einschränken und so ökonomisch belasten können. Dabei hat gerade das deutsche Urhebervertragsrecht im internationalen Vergleich einige Alleinstellungsmerkmale: So kann ein Urheberrecht in Deutschland etwa kategorisch nicht übertragen oder abgetreten werden. Diese Besonderheiten haben laut Wickerath zwar Vorbildwirkung entfaltet, treten aber in Konflikt etwa mit dem liberalen Ansatz des amerikanischen copyright contract law. Inwiefern das Urheberschutzkonzept im deutschen Privatrecht daher sinnvoll reformiert werden könnte, untersucht Wickerath in ihrer mit der Bestnote summa cum laude bewerteten Doktorarbeit.