Preisträger Dr. Alexander Antonov

Dr. Alexander Antonov
Preisträger auf Vorschlag von Prof. Dr. Philipp Maaß

Alexander Antonov ist in seiner Dissertation „Brownian partical transport in periodic structures“ das gelungen, wovon fast jeder oder jede in der Wissenschaft träumt: etwas Neues zu entdecken. Für diese Leistung wurde seine Arbeit mit dem Prädikat summa cum laude ausgezeichnet. Antonov konnte ein bisher unbekanntes Phänomen bei der Bewegung kleinster Teilchen zunächst theoretisch bestimmen: Er zeigte, dass sich Teilchen beim Transport durch enge Kanäle – dem sogenannten Single-File-Transport – zu Clustern zusammenschließen. Diese Cluster bewegen sich auch dann, wenn normalerweise kein Teilchentransport stattfindet. Durch detaillierte und umfangreiche Untersuchungen gelang es ihm Eigenschaften dieser Wellen aus Teilchenclustern, den sogenannten Solitonen, wie Geschwindigkeit oder Größe zu berechnen. In Kooperation mit einer Gruppe von Forscher*innen der Universität Barcelona konnten Antonovs theoretische Vorhersagen auch experimentell nachgewiesen werden. Die Ergebnisse seiner Arbeit liefern einen bedeutsamen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung und vertiefen das Verständnis von Transsport-Prozessen in verschiedenen Systemen. Sie wurden in vier renommierten, internationalen Fachzeitschriften mit ihm als Erstautor publiziert und sind Anstoß für weitere Forschungen internationaler Arbeitsgruppen. Antonov, der sein Bachelor- und Masterstudium an der Universität Moskau absolviert hat, strebt eine wissenschaftliche Karriere als Postdoktorand an.

Dr. Antonov gemeinsam mit Dr. Grüner

Herr Dr. Stefan Grüner kommentiert diese herausragende Leistung von Herrn Dr. Antonov mit folgenden Worten:
„Ich möchte betonen, dass Dr. Antonov nicht nur durch sein Fachwissen und Engagement überzeugt hat, sondern auch durch seine persönlichen Qualitäten. Sein Doktorvater äußerte sich voll des Lobes über ihn, was zeigt, dass die Mühlenhoff-Stiftung […] einen bedeutenden Beitrag geleistet hat.
Ich bin fest davon überzeugt, dass solche Erfolgsgeschichten uns ermutigen sollten, unsere Bemühungen fortzusetzen und weiterhin talentierte Individuen zu fördern.“

Preisträgerin Lena Herrmann

Die Hans Mühlenhoff Stiftung hat Frau Lena Herrmann für ihre herausragende Masterarbeit „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Rechtliche Herausforderungen und Umsetzung in die Unternehmenspraxis“ ausgezeichnet. Diese Auszeichnung würdigt ihre exzellente wissenschaftliche Arbeit und ihre Expertise im Bereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, welches höchste Relevanz für deutsche Unternehmen hat.

Die Arbeit wurde beim Tectum Verlag veröffentlicht und enthält ein Vorwort von Prof. Dr. Patric Bachert (Baden-Baden, Tectum,  2023, ISBN 978-3-8288-4917-4).

Frau Herrmann ist über die Industrie- und Handelskammer zu Köln kontaktierbar, bei der sie als Rechtsreferentin tätig ist.

Von links: Prof. Dr. Patric Bachert, Professor der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Andrea Braun von Reinersdorff, Dekanin der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Lena Herrmann, Preisträgerin, Fritz Graf, Vorsitzender Hans Mühlenhoff Stiftung

Preisträger Dr. Marcel Holthusen

Dr. Marcel Holthusen
Preisträger auf Vorschlag von Prof. Dr. Marcus Bieder

Dieser Text bietet kaum ausreichend Platz um die Leistungen von Marcel Holthusen vollständig zu würdigen: Förderpreis für die Bachelorarbeit, summa cum laude und Förderpreis für die Promotion, unter den Landesbesten in beiden juristischen Staatsprüfungen und erfolgreiche Publikationen noch während des Studiums. Mit seiner Dissertation zum Thema Prognosen in vertraglichen Dauerschuldverhältnissen ist ihm jetzt ein „Ganz großer Wurf“ gelungen, wie es im Gutachten zur Arbeit heißt. „Prognosen spielen im Recht häufig eine Rolle, z.B. wenn in der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gefragt wird, ob Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Zukunft noch vertrauensvoll zusammenarbeiten können“, so Holthusen. Für solche Prognosen fehlen allerdings häufig prinzipielle und übergreifende Regeln – wie hoch muss die Wahrscheinlichkeit des vorherzusagenden Ereignisses sein? Auf welchen Tatsachen soll die Prognose beruhen? Und auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Zukunft an? Für diese und andere Fragen hat Holthusen wertvollste Grundlagenarbeit geleistet und laut Gutachten eine „habilitationsgleiche Leistung“ erbracht. Seit Anfang März 2023 ist er als Richter beim Arbeitsgericht Hannover tätig und lehrt zusätzlich an der Uni Osnabrück.

Hans Mühlenhoff-Preis 2022 geht an Ethik-Professor Rainer Mühlhoff

Mit dem Hans-Mühlenhoff-Preis werden jedes Jahr Dozenten der Uni Osnabrück für gute akademische Lehre ausgezeichnet. Dieses Mal entschied sich die studentische Jury für Rainer Mühlhoff – Deutschlands ersten Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz.

Mühlhoff hat diese Professur seit Juli 2021 inne. Er bezeichnet die Auszeichnung im Gespräch mit unserer Redaktion als „große Ehre“: „Die Studierenden haben gelobt, dass ich mit ihnen auf Augenhöhe agiere. Das hat mich am meisten gefreut.“ Etwa 190 Anmeldungen gab es für Mühlhoffs Vorlesung: „Das zeigt, dass Ethik der Künstlichen Intelligenz als sehr relevantes Thema angesehen wird.“

Schäfer ist nach Uni-Angaben seit Mai 2019 im Forschungszentrum Institut für Migration und Interkulturelle Studien (IMIS) tätig und halte jedes Semester eine Veranstaltung ab, obwohl er dazu nicht verpflichtet sei – dieses Engagement würdigte die Jury mit der Preisvergabe.

Quelle: NOZ

Preisträgerin Eva Wickerath

Eva Wickerath
Preisträgerin auf Vorschlag von Prof. Dr. Mary-Rose McGuire

Viel ist gerade während der Covid19-Pandemie über die gerechte Vergütung künstlerischer Leistungen gesprochen worden. Der arme Poet ist heute der unbekannte Newcomer, der rechtlich vor Ausnutzung durch die großen Medienunternehmen geschützt werden soll. Juristisch wird diese Machtungleichheit als Paritätsstörung bezeichnet und stellt gerade im digitalen Zeitalter ein komplexes Problem dar, mit dem sich Eva Wickerath in ihrer Dissertation auseinandersetzt.

Denn die Gruppe der Kulturschaffenden ist ungemein divers, sodass gesetzliche Schutzklauseln den einen nützen, die anderen jedoch in ihren Vertragsfreiheiten stark einschränken und so ökonomisch belasten können. Dabei hat gerade das deutsche Urhebervertragsrecht im internationalen Vergleich einige Alleinstellungsmerkmale: So kann ein Urheberrecht in Deutschland etwa kategorisch nicht übertragen oder abgetreten werden. Diese Besonderheiten haben laut Wickerath zwar Vorbildwirkung entfaltet, treten aber in Konflikt etwa mit dem liberalen Ansatz des amerikanischen copyright contract law. Inwiefern das Urheberschutzkonzept im deutschen Privatrecht daher sinnvoll reformiert werden könnte, untersucht Wickerath in ihrer mit der Bestnote summa cum laude bewerteten Doktorarbeit.